Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

22. HOTOT

22Hotot (Ho)

 

Bewertungsskala

1.     Körperform und Typ

20 Punkte

2.     Gewicht

10 Punkte

3.     Behaarung

20 Punkte

4.     Kopf und Ohren

15 Punkte

5.     Zeichnung

15 Punkte

6.     Farbe

15 Punkte

7.     Gesundheit und Pflege

5 Punkte

 

100 Punkte

 

1.  Körperform und Typ

Der Körper ist kräftig, leicht gestreckt, walzenförmig mit ebenmäßiger Rückenlinie. Die Brust ist voll ausgeprägt. Die Vorderläufe sind mittellang, die Hinterläufe lang und kräftig. Die Blume ist mittellang und gut gegen den Körper anliegend getragen. Die Häsin ist im Ganzen etwas feiner als der Rammler. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine gut geformte Wamme zulässig.

2.     Gewicht

Das Mindestgewicht beträgt 3,00 kg, das Normalgewicht 4,00 kg und das Höchstgewicht 5,00 Kg.

Gewichtsbewertung

Kg

ab 3,00

ab 3,30

ab 3,80

ab 4,00 bis 5,00 Höchstgewicht

Punkte

7

8

9

10

3.     Behaarung

Die Behaarung ist mittellang, sehr dicht in der Unterwolle, mit guter, gleichmäßiger Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.

4.     Kopf und Ohren

Der Kopf ist kräftig, mit breiter Stirnpartie und Schnauze. Die Ohren sollen sich in der Länge dem Körper anpassen, sie werden aufrecht getragen und sind fleischig.

5.     Zeichnung

Als Zeichnung tritt nur ein schmaler, schwarzer Augenring von 3 –5 mm Breite in Erscheinung, der gleichmäßig breit die Augen einfassen soll. Die unteren Augenlider verlaufen nach den Seiten hin etwas fleischfarbig.

6.     Farbe

Die Deckfarbe ist am ganzen Körper, mit Ausnahme der Augenringe, reinweiß bis zum Haarboden mit einem guten Glenz. Die Augenfarbe ist dunkelbraun, ohne Flecken oder Marmorierung. Die Krallen sind farblos (weiß)

7.     Gesundheit und Pflege

Siehe allgemeine Bestimmungen.

Leichte Fehler

Kleine Wamme. Etwas breite Augeneinfassung, leicht mit Weiß durchsetzte Augenringe, vereinzelte dunkle Haare an Kopf und Ohren. Leicht gelber oder grauer Anflug in der Deckfarbe.

Schwere Fehler

Grosse Wamme. Zu breite Augeneinfassung, über 6 mm. Weiße Augenbrauen oder stark mit Weiß durchsetzte Augenringe. Nicht geschlossene Augenringe. Andere als schwarze Augenringe. Andere als die vorgeschriebene Augen- resp. Krallenfarbe.

Sonst wie allgemeine Bestimmungen.