Union des Sociétés avicoles
du Grand-Duché de Luxembourg
22. HOTOT
22. Hotot (Ho)
Bewertungsskala
1. Körperform und Typ |
20 Punkte |
2. Gewicht |
10 Punkte |
3. Behaarung |
20 Punkte |
4. Kopf und Ohren |
15 Punkte |
5. Zeichnung |
15 Punkte |
6. Farbe |
15 Punkte |
7. Gesundheit und Pflege |
5 Punkte |
|
100 Punkte |
1. Körperform und Typ
Der Körper ist kräftig, leicht gestreckt, walzenförmig mit ebenmäßiger Rückenlinie. Die Brust ist voll ausgeprägt. Die Vorderläufe sind mittellang, die Hinterläufe lang und kräftig. Die Blume ist mittellang und gut gegen den Körper anliegend getragen. Die Häsin ist im Ganzen etwas feiner als der Rammler. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine gut geformte Wamme zulässig.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 3,00 kg, das Normalgewicht 4,00 kg und das Höchstgewicht 5,00 Kg.
Gewichtsbewertung
Kg |
ab 3,00 |
ab 3,30 |
ab 3,80 |
ab 4,00 bis 5,00 Höchstgewicht |
Punkte |
7 |
8 |
9 |
10 |
3. Behaarung
Die Behaarung ist mittellang, sehr dicht in der Unterwolle, mit guter, gleichmäßiger Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf und Ohren
Der Kopf ist kräftig, mit breiter Stirnpartie und Schnauze. Die Ohren sollen sich in der Länge dem Körper anpassen, sie werden aufrecht getragen und sind fleischig.
5. Zeichnung
Als Zeichnung tritt nur ein schmaler, schwarzer Augenring von 3 –5 mm Breite in Erscheinung, der gleichmäßig breit die Augen einfassen soll. Die unteren Augenlider verlaufen nach den Seiten hin etwas fleischfarbig.
6. Farbe
Die Deckfarbe ist am ganzen Körper, mit Ausnahme der Augenringe, reinweiß bis zum Haarboden mit einem guten Glenz. Die Augenfarbe ist dunkelbraun, ohne Flecken oder Marmorierung. Die Krallen sind farblos (weiß)
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Kleine Wamme. Etwas breite Augeneinfassung, leicht mit Weiß durchsetzte Augenringe, vereinzelte dunkle Haare an Kopf und Ohren. Leicht gelber oder grauer Anflug in der Deckfarbe.
Schwere Fehler
Grosse Wamme. Zu breite Augeneinfassung, über 6 mm. Weiße Augenbrauen oder stark mit Weiß durchsetzte Augenringe. Nicht geschlossene Augenringe. Andere als schwarze Augenringe. Andere als die vorgeschriebene Augen- resp. Krallenfarbe.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.