Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

20. ROTE NEUSEELÄNDER

20. Rote Neuseeländer (RN) / Néo-Zélandais rouge

 

Bewertungsskala

1.     Körperform und Typ

20 Punkte

2.     Gewicht

10 Punkte

3.     Behaarung

20 Punkte

4.     Kopf und Ohren

15 Punkte

5.     Deckfarbe und Gleichmäßigkeit

15 Punkte

6.     Unterfarbe

15 Punkte

7.     Gesundheit und Pflege

5 Punkte

 

100 Punkte

 

1.  Körperform und Typ

Die Körperform ist leicht gestreckt, walzenförmig, von vorn bis hinten gleich breit, mit ebenmäßiger Rückenlinie und hinten gut abgerundet. Die Brust ist breit, der Hals kurz mit kräftigem Nacken. Die Läufe sind kräftig und mittellang. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gut geformte Wamme zulässig.

2.     Gewicht

Das Mindestgewicht beträgt 3,00 kg, das Normalgewicht 4,00 kg und das Höchstgewicht 5,00 Kg.

Gewichtsbewertung

Kg

ab 3,00

ab 3,30

ab 3,80

ab 4,00 bis 5,00 Höchstgewicht

Punkte

7

8

9

10

3.     Behaarung

Die Behaarung ist mittellang, dicht in der Unterwolle, mit guter aber nicht zu grober Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.

4.     Kopf und Ohren

Der Kopf ist kräftig mit breiter Stirn und Schnauze, gut ausgeprägten Backen. Die Ohren stehen straff aufwärts, sind fleischig und in der Länge zum Körper passend.

5.     Deckfarbe und Gleichmäßigkeit

Die Deckfarbe ist sattrot, gut glänzend, wodurch eine intensive Färbung der Decke hervorgerufen wird. Die Augenringe und Kinnbacken einfassung sind etwas heller gefärbt, dürfen aber nicht weiß erscheinen. Dasselbe gilt für die Bauchfarbe, die Innenseite der Läufe und die Unterseite der Blume. Die Augen sind braun, die Krallen dunkelhornfarbig. Die Farbe soll am ganzen Körper, von der Nase bis zur Schwanzspitze gleichmäßig sein und an den Flanken weit herunterreichen.

6.     Unterfarbe

Die Unterfarbe ist der Deckfarbe möglichst ähnlich. Sie ist rein in der Farbe, ohne Durchsetzung, und muß bis zum Haarboden reichen. Je satter die Unterfarbe, umso wertvoller das Tier.

7.     Gesundheit und Pflege

Siehe allgemeine Bestimmungen

Leichte Fehler

Kleine Wamme bei Häsinnen, etwas helle oder durchsetzte Deckfarbe, leicht heller oder dunkler Anflug in der Hinterpartie, etwas helle Brust, Seiten, Schenkel und Läufe. Binden, etwas fleckige Deckfarbe, etwas helle Unterseite der Blume, leicht heller oder dunkler Anflug an den Ohrenrändern, etwas hellere oder durchsetzte Unterfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe.

Schwere Fehler

Grosse Wamme. Zu helle, farblose, fahle oder mit schwarzen Haaren durchsetzte Decke. Schwarze Ohrensäumung, ganz helle Augenringe, Kinnbackeneinfassung, Brust und Läufe, weiße Binden. Stark unreine oder ganz verwaschene Unterfarbe. Andere als die vorgeschriebene Augen- resp. Krallenfarbe. Rein weiße Unterseite der Blume, weiße Bauchfarbe.  Ausgeprägte Zwischenfarbe.

Sonst wie allgemeine Bestimmungen.