Union des Sociétés avicoles
du Grand-Duché de Luxembourg
20. ROTE NEUSEELÄNDER
20. Rote Neuseeländer (RN) / Néo-Zélandais rouge
Bewertungsskala
1. Körperform und Typ |
20 Punkte |
2. Gewicht |
10 Punkte |
3. Behaarung |
20 Punkte |
4. Kopf und Ohren |
15 Punkte |
5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit |
15 Punkte |
6. Unterfarbe |
15 Punkte |
7. Gesundheit und Pflege |
5 Punkte |
|
100 Punkte |
1. Körperform und Typ
Die Körperform ist leicht gestreckt, walzenförmig, von vorn bis hinten gleich breit, mit ebenmäßiger Rückenlinie und hinten gut abgerundet. Die Brust ist breit, der Hals kurz mit kräftigem Nacken. Die Läufe sind kräftig und mittellang. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gut geformte Wamme zulässig.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 3,00 kg, das Normalgewicht 4,00 kg und das Höchstgewicht 5,00 Kg.
Gewichtsbewertung
Kg |
ab 3,00 |
ab 3,30 |
ab 3,80 |
ab 4,00 bis 5,00 Höchstgewicht |
Punkte |
7 |
8 |
9 |
10 |
3. Behaarung
Die Behaarung ist mittellang, dicht in der Unterwolle, mit guter aber nicht zu grober Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf und Ohren
Der Kopf ist kräftig mit breiter Stirn und Schnauze, gut ausgeprägten Backen. Die Ohren stehen straff aufwärts, sind fleischig und in der Länge zum Körper passend.
5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit
Die Deckfarbe ist sattrot, gut glänzend, wodurch eine intensive Färbung der Decke hervorgerufen wird. Die Augenringe und Kinnbacken einfassung sind etwas heller gefärbt, dürfen aber nicht weiß erscheinen. Dasselbe gilt für die Bauchfarbe, die Innenseite der Läufe und die Unterseite der Blume. Die Augen sind braun, die Krallen dunkelhornfarbig. Die Farbe soll am ganzen Körper, von der Nase bis zur Schwanzspitze gleichmäßig sein und an den Flanken weit herunterreichen.
6. Unterfarbe
Die Unterfarbe ist der Deckfarbe möglichst ähnlich. Sie ist rein in der Farbe, ohne Durchsetzung, und muß bis zum Haarboden reichen. Je satter die Unterfarbe, umso wertvoller das Tier.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen
Leichte Fehler
Kleine Wamme bei Häsinnen, etwas helle oder durchsetzte Deckfarbe, leicht heller oder dunkler Anflug in der Hinterpartie, etwas helle Brust, Seiten, Schenkel und Läufe. Binden, etwas fleckige Deckfarbe, etwas helle Unterseite der Blume, leicht heller oder dunkler Anflug an den Ohrenrändern, etwas hellere oder durchsetzte Unterfarbe. Angedeutete Zwischenfarbe.
Schwere Fehler
Grosse Wamme. Zu helle, farblose, fahle oder mit schwarzen Haaren durchsetzte Decke. Schwarze Ohrensäumung, ganz helle Augenringe, Kinnbackeneinfassung, Brust und Läufe, weiße Binden. Stark unreine oder ganz verwaschene Unterfarbe. Andere als die vorgeschriebene Augen- resp. Krallenfarbe. Rein weiße Unterseite der Blume, weiße Bauchfarbe. Ausgeprägte Zwischenfarbe.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.