Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

26. JAPANER

26.  Japaner (J) / Japonais

 

Bewertungsskala

1.     Körperform und Typ 20 Punkte
2.     Gewicht 10 Punkte
3.     Behaarung 20 Punkte
4.     Kopf und Ohrenzeichnung 15 Punkte
5.     Rumpfzeichnung 15 Punkte
6.     Farbe 15 Punkte
7.     Gesundheit und Pflege 5 Punkte
  100 Punkte

 

1.  Körperform und Typ

Der Körper ist walzenförmig, vorne und hinten gleich breit, hinten gut abgerundet, die Rückenlinie ebenmässig. Der Kopf ist kräftig und am Körper kurz angesetzt. Die Ohren sind fleischig, straff,  aufrecht stehend und in ihrer Länge der Gröbe des Tieres angepabt. Die Häsin ist etwas feiner gebaut . Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gut geformte Wamme zugelassen.

2.     Gewicht

Das Mindestgewicht beträgt 2,75 kg, das Normalgewicht 3,60 kg und das Höchstgewicht 4,50 Kg.

Gewichtsbewertung

Kg ab 2,75 ab 3,10 ab 3,30 ab 3,60 bis 4,50 Höchstgewicht
Punkte 7 8 9 10

3.     Behaarung

Die Behaarung  ist mittellang, dicht, voll, weich mit viel Unterwolle, mit reichlichem Deckhaar und feiner Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.

4.     Kopf und Ohrenzeichnung

Die Farbverteilung an den Ohren und am Kopf soll eine wechselseitige sein. Linkes Ohr und rechte Kopfhälfte oder umgekehrt in gleicher Farbe. Dabei soll die Grenzlinie der beiden Farben möglichst mitten über das Nasen- und Stirnbein verlaufen, auf wenigstens 2/3 dieser Länge ausgeprägt sein, und die jeweiligen Kopfhälften farblich mindestens um die Hälfte bedecken. Die Intensität der Farben hat mit dem Zeichnungsbild nichts zu tun.

5.     Rumpfzeichnung

Die beiden Farben sind unregelmäbig über den ganzen Körper verteilt ohne dabei zu grosse Farbfelder zu bilden. Gefordert sind durchgehend oder auf dem Rücken versetzt, die Streifenzeichnung, wobei letzteres als Ideal gilt. Die Zeichnung von Brust und Vorderläufen soll, möglichst in der Mitte geteilt, wechselseitig sein, und mit der Kopfzeichnung übereinstimmen. Linke Kopfhälfte und rechte Brusthälfte und Vorderlauf, oder umgekehrt in gleicher Farbe. Vier Farbfelder, wobei die Brust mitgerechnet wird, sollen mindestens auf jeder Seite vorhanden sein. Tiere welche auf einer Seite nur drei, auf der anderen jedoch mehr als vier Farbfelder aufweisen, werden bewertet. Die Intensität der Farben hat mit dem Zeichnungsbild nichts zu tun.

6.     Farbe

Das Japanerkaninchen ist zweifarbig, schwarz–gelb. Die Farbfelder sollen sich kontrastreich voneinander abheben, durch gute Abgrenzungen. Die einzelnen Farbfelder sollen in der Farbe rein sein ohne starke Durchsetzung, und in der Mitte eine satte, intensive Farbe mit gutem Glanz zeigen. Zulässig ist das hellste bis tiefste Gelb. Orange ist anzustreben. Die schwarze Farbe ist tief glänzend. Die Bauchfarbe ist etwas matter und glanzloser. Grauer Anflug und weisse Stellen am Bauch, an der Innenseite der Schenkel und Unterseite der Blume ist gestattet. Die Augenfarbe ist braun, die Krallenfarbe dunkel. An hellen Zehen sind hellhornfarbige Krallen zugelassen.

7.     Gesundheit und Pflege

Siehe allgemeine Bestimmungen.

Leichte Fehler

Kleine Wamme. Nicht kreuzweise geteilte, gefleckte oder geblümte Kopf- und Ohrenzeichnung, einfarbige Ohren, einfarbige Vorderläufe mit gleichzeitig einfarbiger Brust, unreine oder etwas grobe Farbfelder, gleichmäbige Zeichnung auf beiden Seiten des Körpers.

Schwere Fehler

Große Wamme. Weiße Abzeichen an den sichtbaren oberen Körperteilen, am Kopf, an der Brust, sowie an den Läufen, einfarbiger Kopf mit beidseitig gleichfarbigen Ohren, andere als braune Augenfarbe, weibe Krallen, weniger als drei Farbfelder auf einer Seite, völlig durchsetzte Farbfelder.

Sonst wie allgemeine Bestimmungen.