Union des Sociétés avicoles
du Grand-Duché de Luxembourg
26. JAPANER
26. Japaner (J) / Japonais
Bewertungsskala
1. Körperform und Typ | 20 Punkte |
2. Gewicht | 10 Punkte |
3. Behaarung | 20 Punkte |
4. Kopf und Ohrenzeichnung | 15 Punkte |
5. Rumpfzeichnung | 15 Punkte |
6. Farbe | 15 Punkte |
7. Gesundheit und Pflege | 5 Punkte |
100 Punkte |
1. Körperform und Typ
Der Körper ist walzenförmig, vorne und hinten gleich breit, hinten gut abgerundet, die Rückenlinie ebenmässig. Der Kopf ist kräftig und am Körper kurz angesetzt. Die Ohren sind fleischig, straff, aufrecht stehend und in ihrer Länge der Gröbe des Tieres angepabt. Die Häsin ist etwas feiner gebaut . Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gut geformte Wamme zugelassen.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,75 kg, das Normalgewicht 3,60 kg und das Höchstgewicht 4,50 Kg.
Gewichtsbewertung
Kg | ab 2,75 | ab 3,10 | ab 3,30 | ab 3,60 bis 4,50 Höchstgewicht |
Punkte | 7 | 8 | 9 | 10 |
3. Behaarung
Die Behaarung ist mittellang, dicht, voll, weich mit viel Unterwolle, mit reichlichem Deckhaar und feiner Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf und Ohrenzeichnung
Die Farbverteilung an den Ohren und am Kopf soll eine wechselseitige sein. Linkes Ohr und rechte Kopfhälfte oder umgekehrt in gleicher Farbe. Dabei soll die Grenzlinie der beiden Farben möglichst mitten über das Nasen- und Stirnbein verlaufen, auf wenigstens 2/3 dieser Länge ausgeprägt sein, und die jeweiligen Kopfhälften farblich mindestens um die Hälfte bedecken. Die Intensität der Farben hat mit dem Zeichnungsbild nichts zu tun.
5. Rumpfzeichnung
Die beiden Farben sind unregelmäbig über den ganzen Körper verteilt ohne dabei zu grosse Farbfelder zu bilden. Gefordert sind durchgehend oder auf dem Rücken versetzt, die Streifenzeichnung, wobei letzteres als Ideal gilt. Die Zeichnung von Brust und Vorderläufen soll, möglichst in der Mitte geteilt, wechselseitig sein, und mit der Kopfzeichnung übereinstimmen. Linke Kopfhälfte und rechte Brusthälfte und Vorderlauf, oder umgekehrt in gleicher Farbe. Vier Farbfelder, wobei die Brust mitgerechnet wird, sollen mindestens auf jeder Seite vorhanden sein. Tiere welche auf einer Seite nur drei, auf der anderen jedoch mehr als vier Farbfelder aufweisen, werden bewertet. Die Intensität der Farben hat mit dem Zeichnungsbild nichts zu tun.
6. Farbe
Das Japanerkaninchen ist zweifarbig, schwarz–gelb. Die Farbfelder sollen sich kontrastreich voneinander abheben, durch gute Abgrenzungen. Die einzelnen Farbfelder sollen in der Farbe rein sein ohne starke Durchsetzung, und in der Mitte eine satte, intensive Farbe mit gutem Glanz zeigen. Zulässig ist das hellste bis tiefste Gelb. Orange ist anzustreben. Die schwarze Farbe ist tief glänzend. Die Bauchfarbe ist etwas matter und glanzloser. Grauer Anflug und weisse Stellen am Bauch, an der Innenseite der Schenkel und Unterseite der Blume ist gestattet. Die Augenfarbe ist braun, die Krallenfarbe dunkel. An hellen Zehen sind hellhornfarbige Krallen zugelassen.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Kleine Wamme. Nicht kreuzweise geteilte, gefleckte oder geblümte Kopf- und Ohrenzeichnung, einfarbige Ohren, einfarbige Vorderläufe mit gleichzeitig einfarbiger Brust, unreine oder etwas grobe Farbfelder, gleichmäbige Zeichnung auf beiden Seiten des Körpers.
Schwere Fehler
Große Wamme. Weiße Abzeichen an den sichtbaren oberen Körperteilen, am Kopf, an der Brust, sowie an den Läufen, einfarbiger Kopf mit beidseitig gleichfarbigen Ohren, andere als braune Augenfarbe, weibe Krallen, weniger als drei Farbfelder auf einer Seite, völlig durchsetzte Farbfelder.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.