Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

27. DREIFARBEN SCHECKEN

27.  Dreifarben-Schecken (DFSch) / Papillon tricolore

 

Bewertungsskala

1.     Körperform und Typ

20 Punkte

2.     Gewicht

10 Punkte

3.     Behaarung

20 Punkte

4.     Kopfzeichnung

15 Punkte

5.     Rumpfzeichnung

15 Punkte

6.     Farbe

15 Punkte

7.     Gesundheit und Pflege

5 Punkte

 

100 Punkte

 

1.     Körperform und Typ

Der Körper ist walzenförmig, leicht gedrungen, vorne und hinten gleich breit mit ebenmäßiger Rückenlinie, hinten gut abgerundet. Der Kopf ist kräftig und kurz am Körper anliegend. Die Ohren sind fleischig und in der Länge der Größe des Tieres angepaßt. Die Läufe sind mittellang. Die Häsin ist im Ganzen etwas feiner gebaut und  möglichst wammenfrei.

2.     Gewicht

Das Mindestgewicht beträgt 2,75 kg, das Normalgewicht 3,60 kg und das Höchstgewicht 4,50 kg.

Gewichtsbewertung

Kg

ab 2,75

ab 3,10

ab 3,30

ab 3,60 bis 4,50 Höchstgewicht

Punkte

7

8

9

10

3.     Behaarung

Die Behaarung ist dicht, gleichmäßig, aber nicht zu lang begrannt. Die Ohren sind gut behaart.

4.     Kopfzeichnung

Die Kopfzeichnung besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen, den Backenpunkten und der Ohrenzeichnung. Der Schmetterling soll gut ausgeprägt sein, mit beidseitig vollen Flügeln die sich im Bogen bis über die Mundwinkel erstrecken und den Unterkiefer seitlich schmal einfassen. Der Schmetterlingsdorn auf der Mitte des Nasenrückens ist leicht abgerundet. Die Augenringe sollen in einem möglichst regelmäßigen, geschlossenen Streifen das Auge umrändern. Die oben am Augenring unter Umständen vorhandene kleine Zacke gilt nicht als Fehler. Der Ohrenansatz ist an der Wurzel scharf abgegrenzt. Diese Umrandung darf weder die Farbe der Ohren noch die Backenpunkte berühren. Die Backenpunkte sind rund oder oval und stehen frei unter den Augenringen.

5.     Runpfzeichnung

Die Rumpfzeichnung begreift den Aalstrich und die Seitenzeichnung. Der Aalstrich ist durchlaufend vom Genick bis zur Blumenspitze gleichmäßig etwa 2 cm, breit. Die Seitenzeichnung besteht aus einzelstehenden, nicht zu großen Flecken, von etwa 2.5 cm Durchmesser, die beiderseits gleichmäßig verteilt auf Flanken und Hinterschenkel sein sollen. Beiderseits sollen 6 – 8 Flecken vorhanden sein. Flecken auf der Brust, auf dem Bauch, an den Läufen und der Blumenunterseite  bleiben unberücksichtigt.

6. Farbe

Die Grundfarbe ist weiß. Die Zeichnungsfarben sind schwarz und gelb und sollen möglichst scharf abgrenzen, rein und nicht mit andersfarbigen Haaren durchsetzt sein. Zulässig ist Gelb vom hellsten Creme bis zum kräftigsten Orangenrot. Lackschwarz und Orangengelb sind den blasseren Farben vorzuziehen. Alle Zeichnungsmerkmale müssen beide Farben, schwarz und gelb aufweisen, nur die Backenpunkte dürfen einfarbig sein. Die Augen sind braun, die Krallen farblos (weiß).

7. Gesundheit und Pflege

Siehe allgemeine Bestimmungen.

Leichte Fehler

Schmaler, nach vorne verjüngter Körper, kleine Wamme bei Häsinnen.
Zackiger Schmetterling, unschöner Dorn, fleischfarbiger Lippenspalt, einseitig fehlende, sowie schwache Unterkiefereinfassung. Zu breite, unschöne Augenringe. Unreiner Kopf d.h. unreine Ohrenansätze, leicht durchsetzte Augenringe, vereinzelte Spritzer am Kopf.
Zackiger oder ungleichmäßiger Aalstrich. Unterbrechung des Aalstriches vom Genick bis zu den Schulterblättern oder von der Wurzel der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze (hier ist besonders zu beachten dass die Unterbrechung am Haarboden gilt, da die Unterbrechung oft bis hinter das Schulterblatt in die Deckfarbe reicht, in Wirklichkeit aber um die ganze Haarlänge zurückliegt). Leicht am Aalstrich anhängende Seitenzeichnung.
Anlage zur Kettenzeichnung d.h. einseitig ein oder auf jeder Seite ein Kettenpunkt. Als Kettenpunkt ist der Punkt zu betrachten der vom Nacken schräg zu der Seitenzeichnung führt. Punkte die im Genick, in der Nähe des Aalstriches liegen (maximal 2 cm entfernt) sind nicht als Kettenpunkte sondern als Ausläufer des Aalstriches zu betrachten.
Leicht gelblicher Anflug in der Grundfarbe. Unreine oder mit weissen Haaren durchsetzte Zeichnungsfarbe und Ohrenränder. Kleine weiße Flecken in der geschlossenen Seitenzeichnung und in den Augenringen im Bereich des Augenringzackens bei sonst geschlossenem Augenring. Seitenzeichnung leicht weiß durchsetzt. Vorherschen einer Zeichnungsfarbe mit Ausnahme der Backenpunkte.

Schwere Fehler

Große Wamme. Zu leichte oder zu kleine Tiere.
Unvollständiger Schmetterling, fehlender Dorn, große Zacken in den Schmetterlingsflügeln. Beidseitig fehlende Unterkiefereinfassung. Am Unterkiefer geschlossener Schmetterling, weiße Nasenspitze, reinweißer Lippenspalt. Fehlen eines oder beider Backenpunkte. Zusammenhängende Kopfzeichnung d. h. Augenringe hängen mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung zusammen. Doppelter Backenpunkt. Stark durchsetzte Abzeichen, mit Ausnahme des unteren Drittels der Ohren. Nicht geschlossener Augenring.
Sichtbare Unterbrechung des Aalstriches im Bereich zwischen Schulterblättern und hochgelegter Blumenspitze.  Starkes Zusammenhängen des Aalstrichs mit der Seitenzeichnung. Fehlen eines Zeichnungsmerkmals. Weniger als drei Seitenpunkte auf einer Seite. Mehr als ein Kettenpunkt auf einer Seite. Zu stark zusammenhängende Seitenzeichnung.
Fehlen einer Zeichnungsfarbe mit Ausnahme der Backenpunkte.
Andere als die vorgeschriebene Augen- und Krallenfarbe.

Sonst wie allgemeine Bestimmungen.