Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

3. RIESENSCHECKEN

3.  Riesenschecken (RSch) / Papillon géant

Bewertungsskala

1.     Körperform und Typ

20 Punkte

2.     Gewicht

10 Punkte

3.     Behaarung

20 Punkte

4.     Kopfzeichnung

15 Punkte

5.     Rumpfzeichnung

15 Punkte

6.     Farbe

15 Punkte

7.     Gesundheit und Pflege

5 Punkte

 

100 Punkte

 

1. Körperform und Typ

Der Körper des Riesenschecken hat eine Normallänge von 68 cm. Der Körper ist lang gestreckt bei entsprechender Breite und Tiefe des Rumpfes, verbunden mit einem starken Knochenbau. Der Körper soll vorne und hinten gleich breit und gut bemuskelt sein. Die Hinterläufe sind kräftig, breit gestellt, parallel zum Körper laufend. Die Blume ist lang und wird gut am Körper anliegend getragen. Der Kopf ist groß mit breiter Stirn, vollen Backen und einem gut entwickelten Ober- und Unterkiefer versehen. Die Ohren sind kräftig, fleischig und gerade stehend. Die Mindestlänge der Ohren beträgt 15 cm. Eine kleine gut geformte Wamme ist bei der Häsin zugelassen.

2. Gewicht

Das Mindestgewicht beträgt 5,00 kg, das Normalgewicht 6,00 kg, das Höchstgewicht 10 kg.

Gewichtsbewertung

Kg

ab 5,00

ab 5,25

ab 5,50

ab 6,00 – 10,00

Punkte

7

8

9

10

3. Behaarung

Die Behaarung ist mittellang, glänzend, mit gleichmäßiger Begrannung und dichter Unterwolle. Die Haarlänge beträgt etwa 4 cm. Die Ohren sind gut behaart.

4. Kopfzeichnung

Die Kopfzeichnung besteht aus dem Schmetterling, den Augenringen den Backenpunkten und der Ohrenzeichnung. Der Schmetterling soll gut ausgeprägt sein, mit beidseitig vollen Flügeln die sich im Bogen bis über die Mundwinkel erstrecken und den Unterkiefer seitlich schmal einfassen. Der Schmetterlingsdorn auf der Mitte des Nasenrückens ist leicht abgerundet. Die Augenringe sollen in einem möglichst regelmäßigen, geschlossenen Streifen das Auge umrändern. Die oben am Augenring unter Umständen vorhandene kleine Zacke gilt nicht als Fehler. Der Ohrenansatz ist an der Wurzel scharf abgegrenzt. Diese Umrandung darf weder die Farbe der Ohren noch die Backenpunkte berühren. Die Backenpunkte sind rund oder oval und stehen frei unter den Augenringen.

5. Rumpfzeichnung

Die Rumpfzeichnung begreift den Aalstrich und die Seitenzeichnung. Der Aalstrich ist durchlaufend vom Genick bis zur Blumenspitze gleichmäßig etwa 3 cm breit. Die Seitenzeichnung besteht aus einzelnstehenden, nicht zu großen Flecken, von etwa 3 cm Durchmesser, die beiderseits gleichmäßig verteilt auf Flanken und Hinterschenkel sein sollen. Beiderseits sollen 6 – 8 Flecken vorhanden sein. Flecken auf der Brust, auf dem Bauch, an den Läufen und der Blumenunterseite  bleiben unberücksichtigt.

6. Farbe

Zugelassen sind die Farbenschläge Schwarz-Weiß, Blau-Weiß und Havanna-Weiß. Die Grundfarbe ist weiß in Deck- und Unterfarbe. Die Zeichnungsfarbe soll rein sein ohne jegliche Durchsetzung mit andersfarbigen Haaren. Die Augenfarbe ist bei den schwarz-weißen und havanna-weißen Tieren braun, bei den blau-weißen Tieren ist sie blau-grau. Die Krallen sind farblos (weiß). Eine einzelne pigmentierte Kralle gilt als leichter Fehler.

7. Gesundheit und Pflege

Siehe allgemeine Bestimmungen.

Leichte Fehler

Schmaler, nach vorne verjüngter Körper, größere Wamme bei Häsinnen. Zackiger Schmetterling, unschöner Dorn, fleischfarbiger Lippenspalt, einseitig fehlende, sowie schwache Unterkiefereinfassung. Zu breite, unschöne Augenringe. Unreiner Kopf d.h. unreine Ohrenansätze, leicht durchsetzte Augenringe, vereinzelte Spritzer am Kopf. Zackiger oder ungleichmäßiger Aalstrich. Unterbrechung des Aalstriches vom Genick bis zu den Schulterblättern oder von der Wurzel der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze (hier ist besonders zu beachten dass die Unterbrechung am Haarboden gilt, da die Unterbrechung oft bis hinter das Schulterblatt in die Deckfarbe reicht, in Wirklichkeit aber um die ganze Haarlänge zurückliegt). Leicht am Aalstrich anhängende Seitenzeichnung. Anlage zur Kettenzeichnung d.h. einseitig ein oder auf jeder Seite ein Kettenpunkt. Als Kettenpunkt ist der Punkt zu betrachten der vom Nacken schräg zu der Seitenzeichnung führt. Punkte die im Genick, in der Nähe des Aalstriches liegen (maximal 2 cm entfernt) sind nicht als Kettenpunkte sondern als Ausläufer des Aalstriches zu betrachten. Leicht gelblicher Anflug in der Grundfarbe. Unreine oder mit weissen Haaren durchsetzte Zeichnungsfarbe und Ohrenränder. Kleine weiße Flecken in der geschlossenen Seitenzeichnung und in den Augenringen im Bereich des Augenringzackens bei sonst geschlossenem Augenring. Eine pigmentierte Kralle
(Abzug 0,5 Punkte).

Schwere Fehler

Zu große Wamme, Bauch- oder Beinwamme, zu leichte oder zu kleine Tiere mit einer Körperlänge unter 62 cm. Ohren unter 15 cm. Unvollständiger Schmetterling, fehlender Dorn, große Zacken in den Schmetterlingsflügeln. Beidseitig fehlende Unterkiefereinfassung. Am Unterkiefer geschlossener Schmetterling, weiße Nasenspitze, reinweißer Lippenspalt. Sichtbare Unterbrechung des Aalstriches im Bereich zwischen Schulterblättern und hochgelegter Blumenspitze. Fehlen eines oder beider Backenpunkte. Zusammenhängende Kopfzeichnung d. h. Augenringe hängen mit dem Schmetterling oder der Ohrenzeichnung zusammen. Doppelter Backenpunkt. Stark durchsetzte Abzeichen, mit Ausnahme des unteren Drittels der Ohren. Nicht geschlossener Augenring, weisse Flecken im Augenring, außer im Bereich des Augenringzackens. Starkes Zusammenhängen des Aalstrichs mit der Seitenzeichnung. Fehlen eines Zeichnungsmerkmals. Weniger als drei Seitenpunkte auf einer Seite. Mehr als ein Kettenpunkt auf einer Seite. Zu stark zusammenhängende Seitenzeichnung. Andere als die vorgeschriebene Augen- und Krallenfarbe. Mehr als eine pigmentierte Kralle.

Sonst wie allgemeine Bestimmungen.