Union des Sociétés avicoles
du Grand-Duché de Luxembourg
33. ALASKA
33. Alaska (Al) / Alaska
Bewertungsskala
1. Körperform und Typ |
20 Punkte |
2. Gewicht |
10 Punkte |
3. Behaarung |
20 Punkte |
4. Kopf und Ohren |
15 Punkte |
5. Deckfarbe und Glanz |
15 Punkte |
6. Unterfarbe |
15 Punkte |
7. Gesundheit und Pflege |
5 Punkte |
|
100 Punkte |
1. Körperform und Typ
Der Körper ist gedrungen und blockig, mit breiter Brust und Hinterpartie, die Rückenlinie ebenmäßig, hinten gut abgerundet. Die mittellangen Läufe sind kräftig. Die Häsin ist im Ganzen etwas feiner und wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine gut geformte Wamme zulässig.
2. Gewicht
Das Mindestgewicht beträgt 2,50 kg, das Normalgewicht 3,30 kg und das Höchstgewicht 4,00 Kg.
Gewichtsbewertung
Kg |
ab 2,50 |
ab 2,80 |
ab 3,00 |
ab 3,30 bis 4,00 Höchstgewicht |
Punkte |
7 |
8 |
9 |
10 |
3. Behaarung
Die Behaaruung ist dicht mit reichlich Unterwolle, mittellang im Haar, mit gleichmäßiger, feiner Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.
4. Kopf und Ohren
Der Kopf ist kurz mit breiter Stirn und Schnauze, ausgeprägten Backen und dicht am Körper angesetzt. Die Ohren sind straff aufgerichtet, fleischig, oben voll gerundet, in der Länge dem gedrungenen Körper entsprechend.
5. Deckfarbe und Glanz
Die Deckfarbe ist fleckenlos tiefschwarz mit hohem Glanz. Sie soll sich über den ganzen Körper gleichmäßig erstrecken, lediglich am Bauch ist sie etwas matter. Die Augen sind dunkelbraun, die Krallen schwarzbraun.
6. Unterfarbe
Die Unterfarbe ist dunkelblau, je intensiver desto besser.
7. Gesundheit und Pflege
Siehe allgemeine Bestimmungen.
Leichte Fehler
Kleine Wamme. Matte glanzlose Deckfarbe, leichte Durchsetzung mit weißen Haaren, leichte Abweichungen in der Farbe, leicht grauer oder brauner Anflug, etwas helle oder durchsetzte Unterfarbe.
Schwere Fehler
Grosse Wamme. Stark grau melierte Deckfarbe, starker Rost, stark rostige Flecken am Oberkörper, starke Durchsetzung mit weißen Haaren. Stark unreine, durchsetzte Unterfarbe, weiße Unterfarbe am Haarboden. Andere als die vorgeschriebene Augen- oder Krallenfarbe.
Sonst wie allgemeine Bestimmungen.