Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

6. WIDDERSCHECKEN

6.  Widder Schecken (WSch) / Bélier tacheté

Bewertungsskala

1.     Körperform und Typ

20 Punkte

2.     Gewicht

10 Punkte

3.     Behaarung

20 Punkte

4.     Kopf und Behang

15 Punkte

5.     Zeichnung

15 Punkte

6.     Farbe

15 Punkte

7.     Gesundheit und Pflege

5 Punkte

 

100 Punkte

 

1. Körperform und Typ

Die Körperform ist breit, massig, gedrungen aber nicht plump. Der Rumpf erscheint kurz, breit in den Schultern, mit gut ausgeprägter, voll abgerundeter Hinterpartie. Der Nacken ist kurz, kräftig und mit kurzer Halspartie. Die Läufe sind verhältnismäßig kurz, gerade und sehr kräftig. Die Häsin ist etwas feiner, doch muss auch sie die massige Körperform aufweisen. Eine kleine, gut geformte Wamme ist bei der Häsin zugelassen.

2.     Gewicht

Das Mindestgewicht beträgt 4,50 kg, das Normalgewicht 5,50 kg, das Höchstgewicht 9 kg.

Gewichtsbewertung

Kg

ab 4,50

ab 4,75

ab 5,00

ab 5,50 – 9,00

Punkte

7

8

9

10

3.     Behaarung

Die Behaarung ist sehr dicht in der Unterwolle und hat eine gute, gleichmäßige, nicht zu harte Begrannung. Haarlänge etwa 4 cm. Die Ohren sind gut behaart.

4.     Kopf und Behang

Der Kopf ist ein charakteristischer Widderkopf der sowohl beim Rammler wie bei der Häsin gut ausgeprägt in Erscheinung treten soll. Er muss kurz sein mit breiter Stirn und Schnauzpartie und eine stark gebogene Nase (Ramsnase) aufweisen. Auch die Backenpartie ist kräftig entwickelt. Die Augen sind groß und nicht tiefliegend.
Der Behang (Ohren) weist an den Ansätzen stark ausgeprägte, dicht zusammenstehende Wulste (Krone) auf und wird zu beiden Seiten des Kopfes hufeisenförmig, röhrenartig, mit der Schallöffnung nach innen getragen. Die Ohren sind breit fleischig und an den Enden gut abgerundet. Die Behanglänge beträgt zwischen 38 und 45 cm.

5.     Zeichnung

Als Zeichnung wird eine Mantelzeichnung gewünscht, die Schultern, den Rücken und die Hinterpartie bis zur Blumenwurzel sind mit der jeweiligen Zeichnungsfarbe bedeckt. Auch der Kopf trägt überwiegend die jeweilige Zeichnungsfarbe, der Behang und die Wulste (Kronen) werden ebenfalls von ihr erfasst. In der Mitte der Stirnpartie sind weiße Stirnflecken gestattet. Die Zeichnung selbst soll insgesamt regelmäßig und von weißen Flecken frei sein. Weiße Ansatzpunkte im Genick bis zu den Schulterblättern oder vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze bleiben unberücksichtig.

6.     Farbe

Zugelassen sind alle Farben außer Silber. Die Anforderungen sind dieselben wie sie bei den jeweiligen Farbenrassen gestellt werden, oder in den allgemeinen Bestimmungen angegeben. Die Zwischen- und Unterfarbe wird soweit vorhanden, bewertet. Die weiße Farbe soll am ganzen Körper ohne gelblichen oder grauen Anflug sein. Eine einzelne pigmentierte Kralle gilt als leichter Fehler.

7.     Gesundheit und Pflege

Siehe allgemeine Bestimmungen.

Leichte Fehler

Gestreckter Körper, mangelhafte Kopf- und Kronenbildung, langer Hals, etwas dünne oder zusammengeklappte Ohren, lockere Fellhaut, etwas große Wamme, unregelmäßige Zeichnung, nicht zusammenhängende Zeichnung, Schnauzflecken, weißer Lippenspalt, unreine oder  mit weißen Haaren durchsetzte Zeichnungsfarbe und Ohrenränder, leicht gelblicher oder grauer Anflug der weißen Farbe. Eine pigmentierte Kralle (Abzug 0,5 Punkte).

Schwere Fehler

Starke Abweichung in der Körperform. Mangelhafte Kopfbildung, schwach ausgeprägte Wulste (Krone), zeitweiliges Aufrechttragen eines oder beider Ohren. Weniger als 38 cm und mehr als 45 cm Behanglänge, wenig Unterwolle, dünne oder zusammengeklappte Ohren. Zu große Wamme. Zu kurzes Fell. Starkes Vorherrschen der weißen Farbe am Oberkörper und starke Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren, sichtbar weiße Büschel (Flecken) in der Deckfarbe oder nicht dem Farbenschlag entsprechende Grundfarbe. Mehr als eine pigmentierte Kralle.

Farblich gelten die gleichen Farbmängel wie bei den Ausgangsrassen und wie bei den allgemeinen Bestimmungen angegeben.

Sonst wie allgemeine Bestimmungen.