Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

65. SATIN MARDER

65.      Satin-Marder (SaM) / Satin-Zibeline

Zu den Positionen 1 bis 4 siehe «Allgemeines über Einzelpositionen» auf Seite 163, für die Position 7 gelten die «Allgemeinen Bestimmungen».

 5.     Deckfarbe

Anerkannt sind der braune, blaue und gelbe (Siamese) Farbenschlag in heller bis mittlerer Abtönung. Die einfarbigen dunklen Tiere (homozygote) sind fehlfarbig.

a)

Marder-BraunDie Deckfarbe ist ein helles Braun, das nach den Seiten und Flanken etwas heller verläuft, Hinterschenkel und Schulterpartie sind etwas dunkler angedeutet. Backen, Brust und Bauch sind hellbraun. Die Augenfarbe ist braun und rötlich durchleuchtend. Die Krallen sind dunkel hornfarbig.

b) Marder-BlauDie Deckfarbe ist ein helles Blau, das nach den Seiten und Flanken etwas heller verläuft, Hinterschenkel und Schulterpartie sind etwas dunkler angedeutet. Backen, Brust und Bauch sind hellblau. Die Augenfarbe ist graublau und rötlich durchleuchtend. Die Krallen sind dunkel hornfarbig.
c) Marder-Gelb (Siamese)Die Deckfarbe ist ein helles, cremiges Gelbbraun, das nach den Seiten und Flanken etwas heller verläuft. Hinterschenkel und Schulterpartie sind etwas dunkler angedeutet. Backen, Brust und Bauch sind etwas heller, fast elfenbeinfarbig. Die Augenfarbe ist dunkelbraun, rötlich durchleuchtend. Die Krallen sind  hornfarbig.

6.     Abzeichen- und Unterfarbe

Über den Rücken zieht sich ein schleierartiger Streifen, jedoch ohne scharfe Abgrenzung. Die Maske ist dunkler, verläuft etwa bis Augenhöhe und ist nicht scharf abgegrenzt. Etwas dunkler sind Ohren, Läufe und Blume, auch die Augeneinfassung hebt sich dunkler ab. Die Unterfarbe ist etwas heller als die Deckfarbe und ist den jeweiligen Körperstellen farbbezogen angepaßt.

 Leichte Fehler

Allgemeine Form- und Fellfehler. Fleckige Deckfarbe. Wenig Seidenglanz. Unvollständiger Rückenstreifen, schwache verschwommene Abzeichen, unreine, durchsetzte Unterfarbe.

 Schwere Fehler

Allgemeine Form- und Fellfehler. Stark durchsetzte oder völlig dunkle Deckfarbe, sichtbare weiße Flecken. Andere als die geforderte Augenfarbe, zweierlei oder farblose Krallen. Kein Seidenglanz. Völlig dunkler Kopf, Fehlen der dunklen Abzeichen, stark unreine oder weiße Deckfarbe, ausgeprägte Thüringerzeichnung. Stark durchsetzte oder farblich abweichende Unterfarbe.