Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

8. MECKLENBURGER SCHECKEN

8. Mecklenburger Schecken (MSch) / Tacheté de Mecklenburg

Bewertungsskala

1.     Körperform und Typ

20 Punkte

2.     Gewicht

10 Punkte

3.     Behaarung

20 Punkte

4.     Kopf und Ohren

15 Punkte

5.     Zeichnung

15 Punkte

6.     Farbe

15 Punkte

7.     Gesundheit und Pflege

5 Punkte

 

100 Punkte

 

1.     Körperform und Typ

Der Körper ist gedrungen, dabei walzenförmig, vorne und hinten gleich breit, mit einer ebenmäßigen Rückenlinie versehen und hinten gut abgerundet. Die Brust ist voll ausgeprägt. Der Hals ist kurz und besitzt einen kräftigen Nacken. Die Läufe sind kräftig und mittellang. Die Häsin ist wammenfrei. Bei älteren Häsinnen ist eine kleine, gut geformte Wamme zulässig.

2.     Gewicht

Das Mindestgewicht beträgt 3,50 kg, das Normalgewicht 4,40 kg und das Höchstgewicht 5,50 Kg.

Gewichtsbewertung

Kg

ab 3,50

ab 3,80

ab 4,00

ab 4,40 bis 5,50 Höchstgewicht

Punkte

7

8

9

10

3.     Behaarung

Die Behaarung ist mittellang, in der Unterwolle sehr dicht mit kräftiger und gleichmäßiger Begrannung. Die Ohren sind gut behaart.

4.     Kopf und Ohren

Der Kopf ist kurz und kräftig. Stirn- und Schnauzenpartie sind breit, die Backen gut ausgeprägt. Der Kopf sitzt ohne erkennbare Halsbildung dicht am Rumpf. Die Ohren sind fleischig, in ihrer Länge entsprechen sie der Körperform.

5.     Zeichnung

Als Zeichnung wird eine Mantelzeichnung gewünscht, die Schultern, den Rücken und die Hinterpartie bis zur Blumenwurzel sind mit der jeweiligen Zeichnungsfarbe bedeckt. Auch der Kopf trägt überwiegend die jeweilige Zeichnungsfarbe, der Behang und die Wulste (Kronen) werden ebenfalls von ihr erfasst. In der Mitte der Stirnpartie sind weiße Stirnflecken gestattet. Die Zeichnung selbst soll insgesamt regelmäßig und von weißen Flecken frei sein. Weiße Ansatzpunkte im Genick bis zu den Schulterblättern oder vom Ansatz der Blume bis zur hochgelegten Blumenspitze bleiben unberücksichtig.

6.     Farbe

Die Grundfarbe ist rein weiß. Die Zeichnungsfarbe ist glänzend schwarz bzw. rot, blau oder thüringerfarbig. Die Unterfarbe ist nur im Mantelbereich auf der Decke erforderlich. Die Augenfarbe ist bei den schwarß-weissen, rot-weissen und thüringerfarbig-weissen Tieren braun, bei den blau-weissen Tieren blau-grau. Die Krallen sind farblos.

7.     Gesundheit und Pflege

Siehe allgemeine Bestimmungen.

Leichte Fehler

Allgemeine Form- und Fellfehler. Kleine Wamme. Gestreckter Körper und lange, dünne Läufe. Schmale Kopfpartie, langer Hals, dünne, schwach behaarte oder in der Länge nicht zum Körper passende Ohren. Unregelmäßige Zeichnung, nicht zusammenhängende Zeichnung, Schnauzflecken, weißer Lippenspalt, unreine oder  mit weißen Haaren durchsetzte Zeichnungsfarbe und Ohrenränder, leicht gelblicher oder grauer Anflug der weißen Farbe.

Schwere Fehler

Allgemeine Form- und Fellfehler Große Wamme. Mangelhafte Kopfbildung, schwach ausgeprägte Wulste (Krone), zeitweiliges Aufrechttragen eines oder beider Ohren. Weniger als 38 cm und mehr als 45 cm Behanglänge, wenig Unterwolle, dünne oder zusammengeklappte Ohren. Zu große Wamme. Zu kurzes Fell. Starkes Vorherrschen der weißen Farbe am Oberkörper und starke Durchsetzung der Zeichnungsfarbe mit weißen Haaren, sichtbar weiße Büschel (Flecken) in der Deckfarbe oder nicht dem Farbenschlag entsprechende Grundfarbe.

Farblich gelten die gleichen Farbmängel wie bei den Ausgangsrassen und wie bei den allgemeinen Bestimmungen angegeben.

Sonst wie allgemeine Bestimmungen.