Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

14. SONDERREGLEMENT ZUR VERGABE DER EUROPA MEDAILLE BEI LANDESAUSSTELLUNGEN

Art.1

Mit der Ausstellungssaison 2012/2013 kommen auf der Internationalen Kleintierschau in Luxemburg je eine Europamedaille in den Sparten Kaninchen und Geflügel zur Verleihung.

Art. 2

Die Medaille zeichnet die beste Gesamtleistung eines Luxemburger Züchters (Lu Ringe oder Tätowierung) in einer Sparte aus und kann, im selben Jahr, nicht vom selben Züchter in beiden Sparten gewonnen werden.

Art. 3

In die Wertung kommen die zehn höchstprämierten Tiere beiderlei Geschlechts jedes Züchters, wobei sämtliche Rassen und Farbenschläge innerhalb der Sparte, zusammengenommen werden.

Art. 4

Die Medaille geht an den Züchter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei gleicher Punktzahl geht die Medaille an den Züchter mit der größten Zahl an V-Noten (oder an HV-Noten bei weiterem Gleichstand).

Art. 5

Die Europamedaille wird bei der offiziellen Ausstellungseröffnung durch den Landespräsidenten oder seinen Stellvertreter an die erfolgreichen Züchter überreicht.

Oktober 2012