Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

16. REGLEMENT ZUR VERLEIHUNG DES „GRAND PRIX DU PRÉSIDENT – BEST SHOW“

Art. 1

Mit der Ausstellungssaison 2012/2013 kommt auf der Internationalen Kleintierschau in Luxemburg, sowie auf einzelnen, hervorgehobenen (z.B. Jubiläums-) Ausstellungen, die von der USAL genehmigt worden sind (höchstens 5 Ausstellungen im Jahr), der „Grand Prix du Président – Best in Show“ zur Verleihung.

Art. 2

Der Preis wird vom Landespräsidenten der USAL gestiftet und besteht aus einer Urkunde, mit deren Vergabe ein Geldpreis verbunden ist.

Art. 3

Der Preis wird in den Sparten Geflügel, Kaninchen, Tauben und Cavia vergeben, sofern wenigstens 50 Tiere einer Sparte mit Punkten bewertet worden sind. Zugelassen sind sämtliche Tiere, die mit einer EE anerkannten Kennzeichnung versehen sind.

Art. 4

Der Preis geht an das beste Tier jeder Sparte, sofern es wenigstens 97 Punkte (auf der Landesausstellung) oder 96 Punkte (auf jeder anderen Ausstellung) errungen hat. Männliche und weibliche Tiere werden gleichwertig behandelt.

Art. 5

Aus sämtlichen zur Auswahl stehenden Tieren (die die nötige Mindestpunktzahl erreicht haben) wird durch alle bei der Prämierung verpflichteten Preisrichter der jeweiligen Sparte, unter Aufsicht des Obmanns, in geheimer Abstimmung, das Siegertier bestimmt.

Art. 6

Der „Grand Prix du Président – Best in Show“ wird bei der offiziellen Ausstellungseröffnung durch den Landespräsidenten oder seinen Stellvertreter an die erfolgreichen Züchter überreicht.

 

Luxemburg, den 17. Mai 2012
Pol Schmoetten
Landespräsident der USAL