Union des Sociétés avicoles

du Grand-Duché de Luxembourg

6A. CHECKLISTE FÜR DEN TÄTOWIERVORGANG

1. Die Kennzeichnung erfolgt nach dem Zucht-und Tätowier-Reglement der USAL.
2. Die Vereins-Zuchtbuchführung und Tätowierung werden vom Tätowierer ausgeführt.
3. Die USAL verwaltet die Originale der Deckscheine als USAL-Zuchtbuch.
4. Es dürfen nur reinrassige Kaninchen und Neuzüchtungen tätowiert werden. Neuzüchtungen werden anstelle des X mit N tätowiert.
5. Die Züchter von Neuzüchtungen sind verpflichtet ein Einzelzuchtbuch zu führen. Der USAL ist zu jeder Zeit Einsicht in dieses Zuchtbuch zu gewähren.
6. Es dürfen nur Jungtiere von tätowierten Eltern tätowiert werden.
7. Die Tätowierung erfolgt nur nach Vorlage des Deckscheins.
8. Jeder Verein ist verpflichtet ein Zucht-und Tätowier-Buch zu führen.
9. Es ist sinnvoll die Tiere welche der Züchter in die Zucht einsetzen möchte, vorher bewerten zu lassen, um sicher zu gehen dass sie auch als geeignete Zuchttiere in Frage kommen.
10. Die Tätowierung erfolgt zwischen 8 und 14 Wochen. Die Jungtiere sollen sich noch bei der Mutter befinden.
11. Züchter ist der, der beim Deck-Akt der Besitzer der Häsin war.
12. Fehlfarbige Tiere dürfen wohl tätowiert, jedoch nicht ausgestellt werden. (Art.16)
13. Die fortlaufenden Nummern beginnen jedes Jahr von vorne. 1-99 sind für Hermelin und Farbenzwerge reserviert.
14. Auf Anforderung ist der USAL jeder Zeit Einsicht in das Zucht-und Tätowier-Buch zu gewähren.

Nachtätowierungen sind erlaubt wenn die Tätowierung nicht lesbar ist. Dies ist im Zucht- und Tätowierbuch zu vermerken.